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   LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09   

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https://dejure.org/2009,9264
LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09 (https://dejure.org/2009,9264)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09 (https://dejure.org/2009,9264)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 TaBV 28/09 (https://dejure.org/2009,9264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung von Selbstbedienungskassen - Betriebsänderung - Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 ArbGG; § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG
    Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Einrichtung von Selbstbedienungskassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Einrichtung von Selbstbedienungskassen

  • hensche.de

    Betriebsänderung, Betriebsstilllegung, Einigungsstelle

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 5
    Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Einrichtung von Selbstbedienungskassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Einigungsstelle bei Betriebsänderungen auch ohne Nachweis drohender Nachteile für die Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1227 (Ls.)
  • NZA-RR 2009, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09
    Sollte sich dabei herausstellen, dass keine wirtschaftlichen Nachteile eingetreten sind, so kann die Aufstellung eines Sozialplans unterbleiben (vgl. BAG vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 = EzA § 112 BetrVG Nr. 106; Fitting aaO Rn. 42).
  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts steht es den Betriebspartnern im Zusammenhang mit der Einleitung des Bestellungsverfahrens nach § 98 ArbGG frei zu entscheiden, wann sie der Errichtung einer Einigungsstelle mit gerichtlicher Hilfe für notwendig erachten (LAG Niedersachsen vom 7. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 35, 43).
  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09
    So kann dahinstehen, ob die Einführung von ECO-Kassen eine grundlegende Änderung von Betriebsanlagen darstellt (vgl. hierzu erkennendes Gericht vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 49 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98

    Einigungsstelle: Regelungsgegenstand - offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts steht es den Betriebspartnern im Zusammenhang mit der Einleitung des Bestellungsverfahrens nach § 98 ArbGG frei zu entscheiden, wann sie der Errichtung einer Einigungsstelle mit gerichtlicher Hilfe für notwendig erachten (LAG Niedersachsen vom 7. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 35, 43).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

    Ein Antrag auf Bestellung eines Vorsitzenden der Einigungsstelle und der Zahl der Beisitzer ist daher nach § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG dann zurückzuweisen , wenn offensichtlich ist, dass das vom Betriebsrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht gegeben ist (BAG 6, 12.1983 AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7), d. h., wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (LAG Niedersachsen 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09 - LAGE 98 ArbGG 1979 Nr. 54, LAG Hamm 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06 - NZA-RR 2003, 637; LAG Baden-Württemberg 4.12.2003 - 10 TaBV 2/03 - nv; LAG Berlin 18.2.1980 AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 1; LAG Düsseldorf 21.12.1981 EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Hamburg 7.3.1985 EzA 1985, 604; LAG Hamm 16.4.1986 BB 1986, 1359; LAG Düsseldorf 4.11.1988 NZA 1989, 146; LAG Niedersachsen 30.9.1988 NZA 1989, 149; GK-ArbGG/Schleusener § 98 Rn. 23; Schwab/Weth/Walker § 98 Rz. 36; GMPM-G/Matthes/Schlewing § 98 Rz. 8).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 6 TaBV 33/11

    Einigungsstelle wegen Lage und Verteilung der Arbeitszeit - Institutionalisierung

    Dieses ist gegeben, wenn ein regelungsbedürftiges Sachproblem vorliegt und der Antragsteller sich vergeblich um Verhandlungen bemüht hat (vgl. Schwab/Weth-Walker § 98 Rdnr. 21 m. w. N. auf LAG Niedersachsen Beschluss vom 05. Mai 2000 - 1 TaBV 28/09 - = NZA - RR 2009, 531).
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